Die elektronische Patientenakte (ePA) als wichtiger Teil für eine bessere medizinische Versorgung

Prof. Dr. Christian Schmidt
2 min readAug 31, 2023

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ePA — elektronische Patientenakte

Ab Januar 2021 können alle gesetzlich Krankenversicherten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Die digitale Akte speichert medizinische Ergebnisse und Informationen bisheriger und zukünftiger Untersuchungen und Behandlungen über die Grenzen von Kliniken, Krankenhäusern und Ärzten hinaus. Jeder Patient hat seine eigene Krankengeschichte auf beispielsweise seinem Smartphone, jeder Arzt kann schneller und mit weniger Papierbürokratie diagnostizieren und behandeln.

Bisher wenig Akzeptanz

Allerdings nutzen aktuell nur etwa 750.000 gesetzlich Krankenversicherte die ePA. Gründe dafür sind etwa die noch zu geringe Bekanntheit, die komplizierte Registrierung für Nutzer und Ärzte kritisierten die bisherige Struktur als Sammelsurium unstrukturierter PDF-Dateien.

Das neue Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens sieht nun vor, dass ab dem 15. Januar 2025 alle Versicherten automatisch eine ePA von ihrer Krankenkasse erhalten. Es sei denn, der Versicherte widerspricht aktiv gegen die Ausfertigung. Daher sollen bis Ende 2025 insgesamt 80 Prozent der gesetzlich Versicherten ePA als App nutzen.

Was bringt die ePA? Und wie profitieren die Patienten?

Mit der ePA ist der Versicherte mit Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken vernetzt. Handgriffe und Formalitäten, die bisher analog bewerkstelligt werden mussten, können nun digital erledigt und vereinfacht werden. Das Gesundheitsministerium wirbt damit, dass dadurch Mehrfachuntersuchungen vermieden werden können.

Die behandelnden Mediziner können Medikamente zum Beispiel optimaler aufeinander abstimmen und so gefährliche Wechselwirkungen ausschließen können. Befunde sind schneller verfügbar und jederzeit abrufbar. Optimierung auch bei einem Notfall, denn die Rettungskräfte haben sofort Zugriff auf Patienteninformationen zu chronischen Krankheiten, Blutgruppen oder Allergien. Bisher liegen solche Angaben der Krankenversicherten nicht zentral vor, sondern verteilt bei verschiedenen Fachärzten oder Krankenhäuser.

Auch Aspekte des Datenschutzes sind Gegenstand der ePA. Der Nutzer bestimmt, ob und welche Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext in der ePA gespeichert werden und welche Daten wieder gelöscht werden sollen.

Pseudonymisierte Gesundheitsdaten für die Forschung

Das sogenannte Gesundheitsdatennutzungsgesetz sieht vor, dass pseudonymisierte Gesundheitsdaten aus der ePA für die Forschung zur Verfügung gestellt werden können.

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Prof. Christian Schmidt ist Mediziner, Manager und Lehrbeauftragter im Gesundheitssektor. Themenschwerpunkte: Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Homecare

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